RS OGH 1989/8/9 17U124/88

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Veröffentlicht am 09.08.1989
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Norm

ASVG §177 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die Teilnehmerin an einem Fortbildungslehrgang, den ihr Arbeitgeber in einem Hotel veranstaltet, steht unter Versicherungsschutz, wenn sie in der Wartezeit zwischen ihrem Eintreffen in diesem Hotel und dem Beginn des Lehrgangs einen kurzen Orientierungsgang durch und um das Gebäude unternimmt und hierbei stützt.

RS U LSG Nordrhein-Westfalen (D) 1989/08/09 17 U 124/88 Veröff: SGB 1989,510

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1989:RS0104685

Dokumentnummer

JJR_19890809_AUSL000_01700U00124_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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