Norm
ASVG §177 Abs2 Z1Rechtssatz
Die Teilnehmerin an einem Fortbildungslehrgang, den ihr Arbeitgeber in einem Hotel veranstaltet, steht unter Versicherungsschutz, wenn sie in der Wartezeit zwischen ihrem Eintreffen in diesem Hotel und dem Beginn des Lehrgangs einen kurzen Orientierungsgang durch und um das Gebäude unternimmt und hierbei stützt.
RS U LSG Nordrhein-Westfalen (D) 1989/08/09 17 U 124/88 Veröff: SGB 1989,510
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1989:RS0104685Dokumentnummer
JJR_19890809_AUSL000_01700U00124_8800000_001