Norm
StGB §288Rechtssatz
Eine Wiederholung der Anschuldigung vor Polizei und Gericht stellt keine neuerliche Verleumdung dar, kann aber gegebenenfalls nach §§ 288, 289 StGB strafgesetzwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096496Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021