RS OGH 1989/8/24 12Os101/89

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Veröffentlicht am 24.08.1989
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Norm

StGB §297 Abs1

Rechtssatz

Es genügt zur Tatbestandsverwirklichung, daß der Angeschuldigte einer schwerer verpönten Tat geziehen wird als der tatsächlich begangenen; es erfüllt allerdings den Tatbestand der Verleumdung nicht, wenn nur zusätzliche Belastungsmomente und Qualifikationsmomente erfunden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096827

Dokumentnummer

JJR_19890824_OGH0002_0120OS00101_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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