Norm
Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht allgRechtssatz
Das nach dem Haager Straßenverkehrsübereinkommen berufene Recht ist auch auf die von nur mittelbar Geschädigten erhobenen Schadenersatzansprüche anzuwenden. Hängt der Anspruch Dritter allerdings von ihrer Unterhaltsberechtigung ab, ist dafür das Unterhaltsstatut maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0074365Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010