Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Die Notwendigkeit von Investitionen spricht nicht gegen ein Pachtverhältnis, weil ein Unternehmenspacht auch dann vorliegt, wenn sich das Unternehmen bei Vertragsabschluß in sehr schlechtem Zustand befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020527Dokumentnummer
JJR_19890831_OGH0002_0060OB00596_8900000_001