Norm
AußStrG §9 A2cRechtssatz
Der Veräußerer hat kein rechtlich geschütztes Interesse an der Bekanntmachung einer die Haftung des Erwerbers einschränkenden Vereinbarung durch Eintragung in das Handelsregister. Ihm steht daher auch kein Rekursrecht gegen die Ablehnung der Eintragung der Vereinbarung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0006834Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016