RS OGH 1989/9/5 15Os81/89

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Veröffentlicht am 05.09.1989
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Norm

StGB §15 Abs3 D

Rechtssatz

Die bloße Gefahr der Entdeckung einer Tat oder der Betretung des Täters bei ihrer Begehung hat keineswegs zur Folge, daß ihre Ausführung unter keinen Umständen möglich wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0089967

Dokumentnummer

JJR_19890905_OGH0002_0150OS00081_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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