Norm
ABGB §1319Rechtssatz
Zur Erhaltung der Autobahn gehört insbesonders auch die Verpflichtung, die Fahrbahn in einem Zustand zu erhalten, der ihr verkehrssicheres Befahren ermöglicht. Bei Gefahr von Glatteis sind daher alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um ein Schleudern von Fahrzeugen hintanzuhalten. Dazu gehört in erster Linie die ausreichende Bestreuung der Fahrbahn mit Sand oder Rollsplitt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030370Dokumentnummer
JJR_19890907_OGH0002_0080OB00541_8900000_001