RS OGH 1989/9/7 8Ob651/89, 4Ob574/95 (4Ob1642/95), 3Ob103/04z, 10Ob50/15y

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Veröffentlicht am 07.09.1989
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Norm

ABGB §1299 A

Rechtssatz

Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich arrogiert, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0026199

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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