Norm
ABGB §1120 AaRechtssatz
In der vertragsgemäßen Widmung einer Mietwohnung als Zweitwohnung liegt begriffsnotwendig ein Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes der nicht regelmäßigen Verwendung der gemieteten Wohnung zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses nach § 30 Abs 2 Z 6 (vgl MietSlg 31232).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021172Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008