RS OGH 1989/9/7 8Ob630/89, 1Ob688/89, 9Ob33/03y, 7Ob193/15f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1989
beobachten
merken

Norm

EheG §49 A1c

Rechtssatz

Auch in ständiger unbegründeter Eifersucht liegt eine Eheverfehlung, die geeignet ist, die eheliche Gemeinschaft zu zerrütten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056648

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten