Norm
EheG §49 A1cRechtssatz
Auch in ständiger unbegründeter Eifersucht liegt eine Eheverfehlung, die geeignet ist, die eheliche Gemeinschaft zu zerrütten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056648Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016