Norm
ABGB §879 BIIeRechtssatz
Es ist ein allgemeines Rechtsprinzip, das in einer größeren Anzahl gesetzlicher, insbesondere auch zivilrechtlicher, Regelungen (§ 1013 ABGB, § 5 HVG, § 13 AngG) Ausdruck gefunden hat, daß die Bestechung und Zahlung von Schmiergeldern zum Zweck, jemanden von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten abzuhalten, rechtswidrig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Vertreter, Handelsvertreter, Geldannahme, Provisionsannahme, Annahme, Belohnungsannahme, unrechtmäßig, gesetzwidrig, Vertragsverletzung, Vertragsbruch, Untreue, GeschenkannahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029041Dokumentnummer
JJR_19890912_OGH0002_0040OB00557_8900000_002