RS OGH 1989/9/12 10ObS240/89

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Norm

BSVG §124

Rechtssatz

In einem landwirtschaftlichen Betrieb, der nicht so groß ist, daß mehrere fremde Arbeitskräfte beschäftigt werden müssen, fallen für den Betriebsführer, dessen Arbeitskräfte ebenso wie die der übrigen Mitarbeiter rationell und wirtschaftlich eingesetzt werden soll, jedenfalls in größerem Umfang schwere Arbeiten an (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085892

Dokumentnummer

JJR_19890912_OGH0002_010OBS00240_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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