RS OGH 1989/9/12 10ObS221/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1989
beobachten
merken

Norm

ASGG §74
ASVG §412

Rechtssatz

Falls ein Versicherungsträger der einem Antrag (des Versicherten nach § 410 Abs 1 Z 7 ASVG) gleichzuhaltenden gerichtlichen Anregung auf Einleitung des Verfahrens in Verwaltungssachen nicht nachkommen will, hat er einen diesbezüglichen Bescheid zu erlassen, der vom Kläger im Verwaltungsweg nach § 412 ASVG durch Einspruch an den zuständigen Landeshauptmann bekämpft werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085605

Dokumentnummer

JJR_19890912_OGH0002_010OBS00221_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten