Norm
ASVG §292 Abs4Rechtssatz
Der Ausnahmekatalog des § 292 Abs 4 ASVG steht in engem Zusammenhang mit der besonderen sozialen Funktion der Ausgleichszulage. Diese soll nicht dadurch eingeengt oder gar aufgehoben werden, daß Leistungen, die schon aufgrund anderer Bestimmungen - etwa wegen des Familienstandes oder wegen der besonderen persönlichen Verhältnisse - zu gewähren sind, in die Berechnung des Nettoeinkommens einbezogen werden und damit einen Ausgleichszulagenanspruch vermindern oder gar nicht erst entstehen lassen würden. Das gilt besonders für solche Zuwendungen, die dem Pensionisten zur Deckung eines bestimmten Aufwandes zukommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085356Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2014