Norm
ASVG §175Rechtssatz
Maßgeblich bei der Beurteilung der Unterbrechung sind die Umstände des Einzelfalles, Art und Dauer der Verrichtung im Einzelfall, das Zeitmoment ist nur eines von mehreren Wesensmerkmalen. Es ist zu beurteilen, ob der Beschäftigte den Weg vom Ort der Tätigkeit nur unterbricht und dann den Heimweg fortgesetzt oder verspätet antritt, oder ob nach natürlicher Betrachtungsweise die private Verrichtung nach Arbeitsschluss so bestimmend war, dass der Weg nach ihrer Beendigung als Weg von dieser Verrichtung und nicht mehr von der Arbeitsstätte im Sinne des § 175 Abs 2 ASVG anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084004Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2012