RS OGH 1989/9/13 9ObA502/89

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Norm

ArbVG §6
ArbVG §12

Rechtssatz

Hat eine kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung einen KollV abgeschlossen, verliert die gesetzliche Interessensvertretung für dessen Geltungsdauer die Kollektivvertragsfähigkeit auch bezüglich der der freiwilligen Berufsvereinigung nicht angehörenden Außenseiter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051146

Dokumentnummer

JJR_19890913_OGH0002_009OBA00502_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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