Norm
VBG §32 Abs2 litcRechtssatz
Die Frage der Qualifikation der Dienstleistung des Arbeitnehmers (vgl § 32 Abs 2 lit c VBG 1948) ist - ebenso wie etwa die Frage, ob ein Dienstnehmer fähig ist, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten (vgl § 27 Z 3 AngG; ähnlich § 32 Abs 2 lit b VBG 1948) - eine Rechtsfrage, die nicht allein auf Grund der pauschalen abschließenden Beurteilung des Arbeitnehmers durch seine jeweiligen Vorgesetzten, sondern auf Grund der Feststellung über den Arbeitserfolg des Arbeitnehmers in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu lösen ist. Daß dabei aber der Ansicht der jeweiligen Vorgesetzten in den Tatsacheninstanzen erhebliche Bedeutung zukommt, liegt in der Natur der Sache. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsleistungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0082341Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBA00252_8900000_001