RS OGH 1989/9/13 9ObA197/89

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Norm

AngG §39
ZPO §405 DIIIf

Rechtssatz

Wird die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für einen bestimmt bezeichneten Beschäftigungszeitraum begehrt, so ist es zulässig, daß urteilsmäßig entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen die Verpflichtung zur Ausstellung eines Zeugnisses über einem gegenüber dem begehrten Zeitraum verkürzten Zeitraum ausgesprochen wird. Dies begründet dem Begehren ein minus nicht jedoch ein aliud und verstößt daher nicht gegen § 405 ZPO. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeitraum, Verwendung, Prozeß, Verfahren, Klagebegehren, Spruch, Urteilsspruch, Bindung, Zuspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029971

Dokumentnummer

JJR_19890913_OGH0002_009OBA00197_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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