Norm
AngG §39Rechtssatz
Wird die Ausstellung eines Dienstzeugnisses für einen bestimmt bezeichneten Beschäftigungszeitraum begehrt, so ist es zulässig, daß urteilsmäßig entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen die Verpflichtung zur Ausstellung eines Zeugnisses über einem gegenüber dem begehrten Zeitraum verkürzten Zeitraum ausgesprochen wird. Dies begründet dem Begehren ein minus nicht jedoch ein aliud und verstößt daher nicht gegen § 405 ZPO. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zeitraum, Verwendung, Prozeß, Verfahren, Klagebegehren, Spruch, Urteilsspruch, Bindung, ZuspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029971Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBA00197_8900000_001