Norm
StPO §312Rechtssatz
Paragraphenbezeichnungen haben Fragestellungen an die Geschwornen nicht zu enthalten, vielmehr sind in die Fragen gemäß den §§ 312, 314 StPO die gesetzlichen Merkmale der betreffenden strafbaren Handlungen aufzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100770Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2018