RS OGH 1989/9/19 11Os92/89, 14Os104/17a

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Norm

StPO §312
StPO §314
StPO §345 Abs1 Z6

Rechtssatz

Paragraphenbezeichnungen haben Fragestellungen an die Geschwornen nicht zu enthalten, vielmehr sind in die Fragen gemäß den §§ 312, 314 StPO die gesetzlichen Merkmale der betreffenden strafbaren Handlungen aufzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100770

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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