Norm
UrhG §80Rechtssatz
Voraussetzung für den Titelschutz ist das Vorliegen eines Werkes (SZ 23/28), auch wenn es sich um ein Sammelwerk (§ 6 UrhG) handelt (SZ 46/116). Das trifft aber auf eine Zeitschrift wie ein "Urlaubsmagazin" zu, bildet doch die Zusammenstellung der einzelnen Beiträge zu einem einheitlichen Ganzen, das Werbezielen dient, durchaus eine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077154Dokumentnummer
JJR_19890926_OGH0002_0040OB00113_8900000_005