Norm
ArbVG §67Rechtssatz
Eine Prüfung der Frage, ob der Entscheidung des Betriebsrates zur Irrtumsanfechtung (nur durch die dafür stimmenden Mitglieder) berechtigende Willensmängel anhaften, liefe auf eine richterliche Nachprüfung der demokratischen Willensbildung eines Organs der Betriebsverfassung hinaus, die jedenfalls in jenen Bereichen, in denen es um die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens oder um die Anwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe geht, unzulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051052Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2013