RS OGH 1989/9/27 9ObA195/89, 9ObA77/01s, 8ObA106/03a

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Norm

ABGB §1491
ABGB §1501

Rechtssatz

Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des § 1501 ABGB geboten erscheinen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034458

Dokumentnummer

JJR_19890927_OGH0002_009OBA00195_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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