Norm
ABGB §1491Rechtssatz
Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallfrist verlangt nicht, daß der Ablauf solcher Ausschlußfristen von Amts wegen wahrzunehmen sei. Die Ähnlichkeit des Zwecks dieser Normen mit den Bestimmungen über die Verjährung läßt vielmehr eine analoge Anwendung des § 1501 ABGB geboten erscheinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034458Dokumentnummer
JJR_19890927_OGH0002_009OBA00195_8900000_002