Norm
KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Angestellte Pkt6 litcRechtssatz
Die Verfallsbestimmung in Pkt 6 lit c des KollV für die Angestellten im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe bezieht sich nach ihrer Einordnung nur auf das in diesem Punkt geregelte laufende Monatsgehalt, nicht aber auf die in Pkt 9 geregelte, nicht als "Gehaltsanspruch" bezeichnete Jahresremuneration. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064834Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2022