Norm
ABGB §879 Abs1Rechtssatz
Die vollständige Überwälzung der von seinen Dispositionen abhängigen Kosten der Beteiligung des Arbeitgebers an einer Messe und damit die Verlagerung des Unternehmerrisikos auf die dort eingesetzten angestellten Vertreter verstößt auch dann gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn den Angestellten ein fixer Satz der dort erzielten Verkaufserlöse als Spesenpauschale gewährt wird und ihnen die Teilnahme an diesen Messen freigestellt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kosten, ÜberwälzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029374Dokumentnummer
JJR_19890927_OGH0002_009OBA00218_8900000_001