Norm
ArbVG §67Rechtssatz
Auch ein einzelnes Mitglied des (Gruppenbetriebsrats) Betriebsrats ist zur Klage auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses wegen schwerer Formfehler legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051045Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008