Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Ist die vom Kindesvater bekämpfte Besuchsrechtsregelung einerseits deswegen überholt, weil sie an den Kindergartenbesuch des Kindes anknüpft (wogegen dieses nunmehr bereits - an einem anderen Ort - die Schule besucht), andererseits deswegen, weil in der Zwischenzeit ein anderes provisorisches Besuchsrecht der Mutter zuerkannt wurde, so ist der Revisionsrekurs mangels Beschwer zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0006526Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021