RS OGH 1989/9/28 8Ob655/89, 7Ob533/90, 1Ob1559/93, 1Ob602/95, 2Ob13/00a, 9Ob209/02d, 7Ob182/05y, 4Ob

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Veröffentlicht am 28.09.1989
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Norm

ABGB §148 A
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §187
AußStrG §9 A2b

Rechtssatz

Ist die vom Kindesvater bekämpfte Besuchsrechtsregelung einerseits deswegen überholt, weil sie an den Kindergartenbesuch des Kindes anknüpft (wogegen dieses nunmehr bereits - an einem anderen Ort - die Schule besucht), andererseits deswegen, weil in der Zwischenzeit ein anderes provisorisches Besuchsrecht der Mutter zuerkannt wurde, so ist der Revisionsrekurs mangels Beschwer zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0006526

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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