RS OGH 1989/9/28 13Os92/89, 13Os5/06v, 15Os87/17h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1989
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5a
StPO §345 Abs1 Z10a

Rechtssatz

Mit einer bloß einseitigen Wertung von aus dem Zusammenhang gerissenen einzelnen Verfahrensergebnissen wird dieser Nichtigkeitsgrund (Z 5a) nicht dem Gesetz entsprechend zur Darstellung gebracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0099741

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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