Norm
StPO §281 Abs1 Z5aRechtssatz
Mit einer bloß einseitigen Wertung von aus dem Zusammenhang gerissenen einzelnen Verfahrensergebnissen wird dieser Nichtigkeitsgrund (Z 5a) nicht dem Gesetz entsprechend zur Darstellung gebracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0099741Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018