RS OGH 1989/9/28 13Os99/89 (13Os100/89)

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Veröffentlicht am 28.09.1989
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Norm

StPO §258 Abs2 A

Rechtssatz

Die Tatrichter sind durchaus berechtigt, ihre nicht mit Zweifeln belastete Überzeugung auch auf Wahrscheinlichkeitsschlüsse zu stützen. Sind aber die Richter von einer Tatsache "überzeugt" (§ 258 Abs 2 StPO), so bleibt für die Anwendung des "Zweifelsgrundsatzes" logischerweise kein Raum.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 99/89
    Entscheidungstext OGH 28.09.1989 13 Os 99/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098440

Dokumentnummer

JJR_19890928_OGH0002_0130OS00099_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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