Norm
StGB §302Rechtssatz
Die Erteilung eines Befehls durch den militärischen Vorgesetzten ist ein Akt von rechtlich klar umrissener Bedeutung (siehe §§ 12 bis 15 und 17 MilStG, §§ 6 und 7 ADV), die Befehlserteilung ist demnach ein Amtsgeschäft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014