RS OGH 1989/10/3 5Ob610/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1989
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Norm

ABGB §1418
AußStrG §14 B3

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Änderung der mit Vergleich geregelten Unterhaltsleistung erst ab dem Zeitpunkt der darauf gerichteten Antragstellung oder auch rückwirkend seit der eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlagen stattfinden kann ist keine Bemessungsfrage, sondern betrifft den Grund des Anspruchs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0104849

Dokumentnummer

JJR_19891003_OGH0002_0050OB00610_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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