Norm
ABGB §1418Rechtssatz
Die Frage, ob eine Änderung der mit Vergleich geregelten Unterhaltsleistung erst ab dem Zeitpunkt der darauf gerichteten Antragstellung oder auch rückwirkend seit der eingetretenen Änderung der Bemessungsgrundlagen stattfinden kann ist keine Bemessungsfrage, sondern betrifft den Grund des Anspruchs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0104849Dokumentnummer
JJR_19891003_OGH0002_0050OB00610_8900000_001