Norm
ASVG §255 ARechtssatz
Die Frage, welche Gefahren mit der Bedienung einer Maschine verbunden sind, bildet keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Im Rahmen der Tatsachenfeststellung sind also die Gefahren zu beschreiben, die mit der Verwendung einer Maschine verbunden sind. Nur die Schlußfolgerungen, die sich aus diesen Gefahren für den Anspruch des Versicherten ergeben, gehören zur rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0043523Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020