RS OGH 1989/10/12 12Ns14/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1989
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Norm

StPO §74 Abs2

Rechtssatz

Abweisung von Anträgen auf Bekanntgabe der Aktenzahl, zu der über eine Ablehnungserklärung entschieden wird, welche Richter dem erkennenden Senat angehören und wer als Berichterstatter fungiert, weil es bei einer in nicht öffentlicher Sitzung ohne Beisein der Parteien zu fällenden Entscheidung ausreicht, daß der Einschreiter die entsprechende Information, deren Erteilung die Prozeßordnung auch gar nicht vorsieht, aus der Entscheidung selbst entnehmen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0097169

Dokumentnummer

JJR_19891012_OGH0002_0120NS00014_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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