Norm
StGB §162 Abs2Rechtssatz
Der "Schaden" muß nicht mit der exekutiv gesicherten Forderung ident sein; er kann (zB auf Grund des Werts der gepfändeten Sache) geringer, er kann aber auch höher sein, zumal künftige exekutive Eintreibungen gleichermaßen geschützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096158Dokumentnummer
JJR_19891012_OGH0002_0130OS00129_8900000_002