RS OGH 1989/10/17 4Ob129/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1989
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Norm

UWG §25 Abs4

Rechtssatz

Die Beseitigung einer irreführenden Ankündigung im Zuge des Prozesses kann nur dann zur Versagung der Urteilsveröffentlichung führen, wenn eine irreführende Ankündigung nur kurze Zeit wirksam gewesen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079919

Dokumentnummer

JJR_19891017_OGH0002_0040OB00129_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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