Norm
UWG §25 Abs4Rechtssatz
Die Beseitigung einer irreführenden Ankündigung im Zuge des Prozesses kann nur dann zur Versagung der Urteilsveröffentlichung führen, wenn eine irreführende Ankündigung nur kurze Zeit wirksam gewesen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079919Dokumentnummer
JJR_19891017_OGH0002_0040OB00129_8900000_002