RS OGH 1989/10/17 4Ob129/89, 4Ob1114/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1989
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Norm

UWG §25 Abs4

Rechtssatz

Wird die Veröffentlichung des Urteiles im Nachfolgeblatt der Zeitung, in der die Veröffentlichung begehrt worden war zugesprochen, liegt kein Verstoß gegen § 405 ZPO vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079635

Dokumentnummer

JJR_19891017_OGH0002_0040OB00129_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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