RS OGH 1989/10/18 9ObA283/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
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Norm

ZPO §412 Abs1
ZPO §477 Abs1 Z2 D2a

Rechtssatz

Verhandelt der Vorsitzende allein, da die vorgeladenen fachkundigen Laienrichter nicht erschienen sind, und erfolgt dann die Urteilsfällung ohne weitere Verhandlung unter Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern, dann verstößt diese Vorgangsweise gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz; das Urteil ist in einem solchen Fall nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0041507

Dokumentnummer

JJR_19891018_OGH0002_009OBA00283_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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