Norm
ZPO §412 Abs1Rechtssatz
Verhandelt der Vorsitzende allein, da die vorgeladenen fachkundigen Laienrichter nicht erschienen sind, und erfolgt dann die Urteilsfällung ohne weitere Verhandlung unter Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern, dann verstößt diese Vorgangsweise gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz; das Urteil ist in einem solchen Fall nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0041507Dokumentnummer
JJR_19891018_OGH0002_009OBA00283_8900000_001