Norm
VersVG §38 Abs2Rechtssatz
Die Prämie ist gezahlt, wenn sie der Versicherungsnehmer mittels des ihm vom Versicherer übermittelten Bankenerlagscheins beim Postamt einzahlt, unter der Voraussetzung der späteren Gutschrift auf dem Konto des Versicherers. Der Versicherer ist daher nicht leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach der Einzahlung aber noch vor der Gutschrift eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0080588Dokumentnummer
JJR_19891019_OGH0002_0070OB00028_8900000_001