Norm
WEG 1975 §24Rechtssatz
§ 24 WEG richtet sich gegen die Aufhebung oder Beschränkung der einem Wohnungseigentümer gesetzlich zustehenden Nutzungsrechte oder Verfügungsrechte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083359Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.08.2010