Norm
MSchG §1Rechtssatz
Auch im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass schon ein einzelner Markenbestandteil gegen unbefugte Verwendung Schutz genießt, sofern er für sich allein unterscheidungskräftig und durch seine Verwendung die Gefahr von Verwechslungen zu besorgen ist. - "Kombucha".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016