Norm
IPRG §48 Abs2Rechtssatz
Werden Waren unter Verstoß gegen § 9 Abs 3 UWG im Ausland an ein Unternehmen verkauft, von dem der Verkäufer weiß, daß es diese Waren nach Österreich bringen und hier verkaufen wird, ist österreichisches Recht anzuwenden; der Verkäufer kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077550Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_0040OB00134_8900000_001