Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Kann ein Berufsschutz genießender Versicherter seinen bisherigen Beruf aus dem Grunde des § 1 BazillenausscheiderG nicht mehr ausüben, so ist eine Verweisung auf den Arbeitsmarkt nur möglich, wenn in seiner Berufssparte Tätigkeiten zur Verfügung stehen, die den Bestimmungen des BazillenausscheiderG nicht unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052527Dokumentnummer
JJR_19891107_OGH0002_010OBS00349_8900000_001