RS OGH 1989/11/7 10ObS349/89

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Norm

ASVG §255 Ba
ASVG §255 Abs1 Da
BazillenausscheiderG §1

Rechtssatz

Kann ein Berufsschutz genießender Versicherter seinen bisherigen Beruf aus dem Grunde des § 1 BazillenausscheiderG nicht mehr ausüben, so ist eine Verweisung auf den Arbeitsmarkt nur möglich, wenn in seiner Berufssparte Tätigkeiten zur Verfügung stehen, die den Bestimmungen des BazillenausscheiderG nicht unterliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052527

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_010OBS00349_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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