Norm
StGB §2 ARechtssatz
Die Hilflosigkeit eines achteinhalb Monate alten Kleinkindes ergibt sich schon aus dessen Alter; ist es doch um überleben zu können, zur Gänze auf die Hilfe anderer, im Regelfall seiner Eltern, denen insoweit eine Garantenstellung im Sinne des § 2 StGB zukommt, angewiesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0089110Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_0140OS00105_8900000_002