Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden; hat der Arbeitgeber ihr Zustandekommen weder durch Ausübung eines erheblichen Druckes noch unter Vertrauensbruch erwirkt, ist sie auch gültig, wenn eine Gegenleistung vom Arbeitgeber überhaupt nicht gewährt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entgelt, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Treuepflicht, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Gültigkeit, DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029804Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_009OBA00274_8900000_001