RS OGH 1989/11/8 9ObA274/89, 9ObA182/99a

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Norm

ABGB §879 BIIh
AngG §36 II

Rechtssatz

Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden; hat der Arbeitgeber ihr Zustandekommen weder durch Ausübung eines erheblichen Druckes noch unter Vertrauensbruch erwirkt, ist sie auch gültig, wenn eine Gegenleistung vom Arbeitgeber überhaupt nicht gewährt wurde.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 274/89
    Entscheidungstext OGH 08.11.1989 9 ObA 274/89
    Veröff: WBl 1990,242 = SZ 62/172
  • 9 ObA 182/99a
    Entscheidungstext OGH 15.12.1999 9 ObA 182/99a
    nur: Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. (T1)

Schlagworte

SW: Angestellte, Entgelt, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Treuepflicht, gute Sitten, Sittenwidrigkeit, Gültigkeit, Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029804

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_009OBA00274_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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