RS OGH 1989/11/9 7Ob624/89

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Veröffentlicht am 09.11.1989
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Norm

KO §14

Rechtssatz

Wandelt sich der Anfechtungsanspruch infolge Konkurses des Anfechtungsgegners erst nach Schluß der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz in eine Geldforderung um, ist keine Neuklage erforderlich. Das Verfahren ist als Prüfungsprozeß fortzusetzen und der Urteilsantrag entsprechend dem Schätzwert zu ändern.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 624/89
    Entscheidungstext OGH 09.11.1989 7 Ob 624/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064087

Dokumentnummer

JJR_19891109_OGH0002_0070OB00624_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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