Norm
GewO 1973 §156Rechtssatz
Nach § 156 Abs 1 GewO unterliegen die Tätigkeiten der Baumeister
..... der Konzessionspflicht. Nach Abs 3 der genannten Gesetzesstelle
unterliegen der Konzessionspflicht nicht ........ solche Erdarbeiten,
die statische Kenntnisse nicht erfordern. Derartige Erdarbeiten sind vielmehr Gegenstand des freien Gewerbes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060877Dokumentnummer
JJR_19891109_OGH0002_0070OB00043_8900000_001