Norm
SGG §12 IFRechtssatz
Bei einem geplanten Suchtgiftexport durch Verschaffung des Suchtgifts in die BRD zwecks Übergabe an einen Interessenten noch am selben Tag begründet bereits die Fahrt zum deutschen Generalkonsulat in Salzburg zur Erlangung eines Einreisevisums für den (türkischen) Täter strafbaren Versuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0087748Dokumentnummer
JJR_19891109_OGH0002_0130OS00106_8900000_001