RS OGH 1989/11/9 7Ob635/89

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Veröffentlicht am 09.11.1989
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Norm

ABGB §1405
IPRG §45

Rechtssatz

Ist die Übertragung eines Schuldverhältnisses als einer Gesamtheit wechselseitiger Rechte und Pflichten mit Zustimmung aller Beteiligten und nach allen für die Beurteilung der Zulässigkeit und der Wirkungen einer Vertragsübernahme in Betracht kommenden Rechtsordnungen zulässig, so hat dies zur Folge, daß der Vertragsübernehmer die einzelnen Vertragspflichten aus dem übernommenen Vertrag zu erfüllen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0032988

Dokumentnummer

JJR_19891109_OGH0002_0070OB00635_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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