RS OGH 1989/11/16 6Ob16/89, 5Ob36/12y, 2Ob132/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1989
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Norm

ABGB §608
AußStrG §26

Rechtssatz

Ist der Nacherbfall der Tod der Vorerben, so finden zwei getrennte Nachlaßverfahren statt: Das wieder aufgenommene nach dem Erblasser und die Abhandlung nach dem Vorerben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0007568

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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