Norm
ABGB §608Rechtssatz
Ist der Nacherbfall der Tod der Vorerben, so finden zwei getrennte Nachlaßverfahren statt: Das wieder aufgenommene nach dem Erblasser und die Abhandlung nach dem Vorerben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0007568Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022