RS OGH 1989/11/16 6Ob701/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1989
beobachten
merken

Norm

MRG §30 Abs1 A
ZPO §228 C3

Rechtssatz

Das rechtliche Interesse an der Feststellung, daß das Bestandverhältnis vom Bestandgeber nur unter Beachtung der Kündigungsbeschränkungen der §§ 30 bis 33 MRG beendet werden könne, ist zu bejahen (so schon MietSlg 36236/48).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039316

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten